| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat nur eine persönlich haftende Gesellschafterin und wird durch diese allein vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren gesetzliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |