| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der Komplementärin befreit. |