| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie diejenigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Kommanditisten der Gesellschaft sind, sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |