| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweils zu ihrer gesetzlichen Vertretung befugten Personen sind im Verhältnis zur Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |