| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln und hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter haben für Rechtsgeschäfte zwischen der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft die Befugnis, Rechtsgeschäfte abzuschließen.. |