| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen. Ihre Organe sind ebenfalls befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen. |