| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Gibt es nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt dieser die Gesellschaft alleine; gibt es mehrere, vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich. Jeder persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |