| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Mehrere persönlich haftende Gesellschafter vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Anderen Personen als Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften darf keine Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann die persönlich haftenden Gesellschafter selbst oder ihre Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |