| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer sind für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages, dessen Änderung sowie für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und damit befugt, namens der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |