| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft durch diesen vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |