| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie deren Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |