| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Komplementäre vertreten stets einzeln und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Solange die Gruß Immobilien Verwaltungs GmbH Komplementärin ist, ist sie ausschließlich zur Vertretung berechtigt, auch wenn weitere Komplementäre vorhanden sind. |