| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Gesamtvertretungsmacht erteilt oder können persönlich haftende Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Persönlich haftende Gesellschafter und Liquidatoren können ermächtigt werden, die Gesellschaft und Dritte oder sich selbst bei Rechtsgeschäften untereinander gleichzeitig zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB). |