| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen; darüber hinaus sind die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin befugt, Rechtsgeschäfte zwischen dieser Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin als deren Vertreter abzuschließen. |