Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser allein. Sind zwei oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten diese die Gesellschaft nur gemeinsam.
mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.