Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft ist jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweiliger Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.