| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft befugt, im jeweiligen Namen aufzutreten. |