Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, soweit er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist.
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Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)