| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein mit folgender Einschränkung: Bei den nachfolgend aufgeführten Geschäften können nur alle Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten: Erwerb oder Belastung von Grundstücken; Abschluss von Miet- oder Leasingverträgen mit einer Laufzeit länger als 3 Jahre; Abschluss von Miet- oder Leasingverträgen mit einer jährlichen Einzelbelastung von über 2.500,-- EUR; Abschluss von Kreditverträgen aller Art, Übernahme von Bürgschaften; Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern; Einleitung von Rechtsstreitigkeiten aller Art. |