| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren Geschäftsführer sind für Geschäfte der persönlich haftenden Gesellschafterin mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |