| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftendende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftendende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und/oder dessen Geschäftsführern mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit |