| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, dessen Geschäftsführer zund Prokuristen sind berechtigt, die Gesellschaft bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zu vertreten. |