| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln berechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre jeweiligen Geschäftsführer haben für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder deren Geschäftsführern mit der Gesellschaft die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |