| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementärin sind diese und deren Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und können die Kommanditgesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der von ihnen vertretenen Komplementärin vertreten. |