| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementärin sind die persönlich haftenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |