| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist bei Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft sowie dem Gesellschafter dieser zuletzt genannten Firma von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |