| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Organe sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen. |