Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung 1 vom 19.06.2017 (Spalte 3, Ziff. b, Zeile 6 - 10) berichtigt in a) Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.