| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und jeder persönlich haftenden Gesellschafterin sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem organschaftlichen Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin ist jede persönlich haftende Gesellschafterin - sowie jeder ihrer organschaftlichen Vertreter - von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |