| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und dieser persönlich haftenden Gesellschafterin sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem ihrer Kommanditisten ist diese persönlich haftende Gesellschafterin -sowie jeder ihrer Geschäftsführer- von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |