| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhande, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhande, vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |