| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, die sie durch ihre Geschäftsführer ausüben lässt. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |