| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die jeweilige Komplementärin ist für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin einerseits und der Kommanditgesellschaft andererseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |