| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede Komplimentärin ist zur alleinigen Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jede Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind v on den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |