Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.