| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sofern persönlich haftende Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, sind deren jeweilige Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Verteter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |