| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt - für Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweiligen persönlichen haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft und für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |