| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften) befreit. |