| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Juristische Personen als persönlich haftende Gesellschafter vertreten die Gesellschaft allein und sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Natürliche Personen als persönlich haftende Gesellschafter vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter, soweit es sich hierbei um eine juristische Person handelt. |