Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung und Vermietung von Grundstücken, Baulichkeiten und Anlagen aller Art, sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen.