| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft sind jede persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweilige Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |