| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder deren Geschäftsführern mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |