| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertiritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - sowie dessen jeweilige Geschäftsführer als Vertreter der persönlich haftenden Gesesllschafterin - sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |