| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Geschäfte der persönlich haftenden Gesellschafterin mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) befreit. |