| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie -soweit dieser eine GmbH ist, dessen jeweiliger Geschäftsführer - ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |