| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, der eine juristische Person ist, vertritt die Gesellschaft stets einzeln, auch wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind.
Ist der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH, so sind die jeweilige GmbH und die jeweiligen Geschäftsführer der GmbH berechtigt, im Namen der Kommanditgesellschaft ein Rechtsgeschäft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |