| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 29.09.2025 (71 IN 61/25) ist angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte des Schuldners der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters bedarf:
Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis i.S.v. § 37 AO sowie Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung i.S.v. § 266 a StGB |
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