| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft alleine. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages, dessen Änderung sowie für Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |