| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin YB Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) ist die persönlich haftende Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |