| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Mehrere persönlich haftende Gesellschafter vertreten die Gesellschaft stets gemeinsam. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Vertretungsorgane sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |